Erneuerbare Energien in die Verfassung

Erneuerbare Energien in Art. 152 BV aufnehmen

Die Umstellung auf Erneuerbare Energien ist die wichtigste Klimaschutz-Maßnahme. Nur sie ermöglichen, das fossile Zeitalter zu beenden und den Kohlendioxid-Ausstoß auf null zu senken. So können wir die Klimaüberhitzung eindämmen und unsere Lebensgrundlagen wirksam schützen und weiterhin kostengünstig genügend Energie für unseren Bedarf erzeugen.

Erneuerbare Energien sind flächendeckend verfügbar und längst kostengünstiger als fossile und atomare Energieerzeugung. Zusammen mit Speichern können sie auch die ganzjährige Versorgungssicherheit gewährleisten. So ermöglichen sie allen Menschen, Unternehmen und Kommunen in Bayern die notwendige Erneuerbare Energie für ihren Bedarf selbst oder zum Beispiel in genossenschaftlicher Zusammenarbeit zu erzeugen. Dies stärkt die regionale Wertschöpfung sowie die finanzielle Unabhängigkeit der Bevölkerung in Bayern. Mit dem dezentralen Ausbau und der Nutzung Erneuerbarer Energien werden alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Hand in die Lage versetzt, ihren eigenen Beitrag für den Klimaschutz und gegen die Klimaüberhitzung zu leisten und dabei die kostengünstigste Art der Energie zu nutzen. Mit der Verankerung der Energieversorgung durch Erneuerbare Energien in der Verfassung wird der bayerische Staat hierzu verpflichtet.

Deshalb: Erneuerbare Energien in die Bayerische Verfassung!

 

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