Klimaschutz in die Verfassung

Klimaschutz in Art. 141 BV aufnehmen

Wetterextreme und deren Schäden sind zur schrecklichen Normalität geworden, auch in Die Extremwetterereignisse wie Stürme, Hitzerekorde und Dürren nur in 2018 oder die rasant zunehmenden Gletscherschmelze in den Alpen zeigen, wir sind schon mitten drin im Klimawandel. Es geht jetzt darum, unverzüglich alles zu tun, um die drastische Klimaerhitzung noch zu stoppen und den Schaden für uns Menschen zu begrenzen. Dafür gibt es eine entscheidende Notwendigkeit: Den Ausstoß von Kohlendioxid und anderen Klimagasen durch eine umfassende Energiewende auf null reduzieren, schnellstmöglich!

In der aktuellen politischen Debatte taucht diese Notwendigkeit der Energiewende und des Klimaschutzes jedoch nur mehr als Randnotiz auf. Politisches Handeln und die Gesetzesentwürfe von Landes- wie Bundesregierung geben dem Klimaschutz und der Energiewende nicht den erforderlichen Vorrang. Das krachende Verfehlen der eigenen Klimaziele für 2020 wird hingenommen und bleibt ohne echte politische Konsequenzen. Klimaschutz und Energiewende müssen endlich wieder ins Zentrum des politischen Handelns. Nur so kann Bayern seinen Anteil an der globalen Verantwortung für den Klimaschutz übernehmen.

Durch ihre Tatenlosigkeit und die aktive Verhinderungspolitik der Bayerischen Staatsregierung in Sachen Klimaschutz werden unsere Umwelt und damit die Lebenschancen der kommenden Generationen erheblich gefährdet. Hierdurch verstößt die aktuelle Politik gegen den demokratischen und verfassungsrechtlichen Grundsatz, für die Lebensgrundlagen in Bayern nachhaltig Sorge zu tragen. Daher braucht es jetzt ein entschiedenes Zeichen der bayerischen Bevölkerung. Im Jahr 1984 war Bayern schon einmal Vorreiter in Deutschland und hat den Umweltschutz in die Landesverfassung aufgenommen. 2019 kann Bayern deutschlandweit wieder Vorbild sein. Auf dem Wege der Volksgesetzgebung können die Menschen im Freistaat durch Ergänzung der Bayerischen Verfassung ihre Regierung und die staatliche Verwaltung auf den Vorrang des Klimaschutzes als Voraussetzung für den Schutz unserer Lebensgrundlagen verpflichten und zur Aufgabe allen staatlichen Handelns erklären.

Deshalb: Klimaschutz in die Bayerische Verfassung!

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